Liebe Kunden/innen und Interessierte:
aus aktuellem Anlass eine wichtige
INFORMATION zur ZUSCHUSS-FÖRDERUNG:
Die Zuschuss-Förderung von EINZELMASSNAHMEN (20%) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist von dem KfW-Förderstopp nicht betroffen.
Die Förderung des BAFA (BEG EM) kann auch weiterhin beantragt werden. (ehem. KfW Förderprogramm 430)
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- Einbau bzw. Erneuerung von Rollladen/ Vesschattungselementen
- Einbau bzw. Erneuerung von Fenstern
- Maler-/ Putzarbeiten
- Fassadenverkleidung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung für diesen Zuschuss.
Kontaktieren Sie uns dazu noch heute!